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Fragen und Antworten

zur Gesellschaftsform und den Handelsstrategien von Derivest


Warum wurde die Derivest in der Rechtsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) konzipiert?

Diese Gesellschaftsform ermöglicht es Personen mit gleichgerichteter Zielsetzung ein definiertes Gesellschaftsziel zu verfolgen. Durch die Anerkennung des Gesellschaftsvertrages (Beitrittserklärung) ist es ohne weitere formelle Erklärungen möglich, der Gesellschaft beizutreten. Kosten für notarielle Erklärungen oder/sowie Treuhandskosten (wie bei anderen Rechtsformen üblich), die zu Lasten der Gesellschaft zu tragen wären, entfallen somit. Die Gestaltungsweise ermöglicht zudem ein flexibles Gestalten auf Gesellschafterebene (Beitritt/Ausscheiden).


Bestehen Haftungsrisiken auf Grund der Gesellschaftskonzeption in der Rechtsform der GbR?

Grundsätzlich besteht aus juristischer Sicht eine gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter. Eine Haftung über die Gesellschaftseinlage hinaus ist jedoch in der Praxis ausgeschlossen, da die Anlagegeschäfte ausschließlich auf Basis des Gesellschaftskapitals (Eigenkapital) stattfinden. Der Gesellschaftsvertrag und die Anlagerichtlinien geben hier entsprechende Restriktionen. Ein Eingehen bzw. eine Verschlechterung von Positionen über das Gesellschaftsguthaben hinaus (ungenehmigte Kontoüberziehung) wird durch elektronische Vorkehrungen beim kontoführenden Kreditinstitut/Broker verhindert. So wird vor dem Eingehen einer neuen Position das Vorhandensein ausreichender Sicherheits-/(Margin-)Leistung bzw. Kontoguthaben abgeprüft. Verschlechtern sich bestehende Positionen soweit, dass keine ausreichende Sicherheits-/(Margin-)Leistung auf dem Konto vorhanden ist, erfolgt eine automatische Zwangsliquidation der bestehenden Positionen durch das/den kontoführende(n) Institut/Broker. Eine ungenehmigte Kontoüberziehung (Fremdmittelaufnahme), wodurch es zu evtl. Nachschüssen der Gesellschafter kommen könnte, ist somit ausgeschlossen.


Wann und wie kann ich der Gesellschaft beitreten?

Ein erfolgswirksamer Beitritt zur Gesellschaft ist jeweils zum Monatsultimo und dem zu diesem Zeitpunkt festgestellten Anteilspreis (Unit-Preis) möglich. Voraussetzung ist, dass die Zeichnungsunterlagen (Beitrittserklärung/Risikoerklärung) vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gesellschaft eingegangen sind und der Beitritt durch die Geschäftsführer angenommen wurde. Weiterhin muss das Gesellschaftskapital (nebst Agio) auf dem Konto der Gesellschaft vollständig eingezahlt sein. Vergleiche hierzu auch die Abwicklungshinweise auf der Homepage (www.derivest.de).


Wie hoch ist die Mindesteinzahlung?

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Mindestbeteiligung in Höhe von 2.500,00 € (zzgl. Agio) vor.


Sind auch Teileinzahlungen/Sparpläne möglich?

Sparpläne sind ab einem Betrag von 100,00 € (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) im Lastschrifteinzugsverfahren möglich. Allerdings setzt dies voraus, dass der Betreffende bereits Gesellschafter geworden ist und seine Mindesteinlage (2.500,00 €) vollständig einbezahlt hat.


Besteht eine Mindestanlagedauer?

Eine Mindestanlagedauer besteht nicht. Eine (Teil-)Verfügung oder das Ausscheiden aus der Gesellschaft ist zu jedem Monatsultimo möglich. Dieses ist der Geschäftsleitung mindestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Ausscheidens anzuzeigen. Eine Rückzahlung des Gesellschaftskapitals erfolgt zu dem zum Stichtag des/der Ausscheidens/Verfügung festgestellten Anteilspreis (Unit-Preis). Die Auszahlung erfolgt ca. 10 Geschäftstage nach v.g. Stichtag zu Gunsten der in der Beitrittserklärung genannten Kontoverbindung.


Sind Teilauszahlungen möglich?

Teilauszahlungen sind möglich, solange ein verbleibendes Gesellschaftskapital von 1.000,00 € nicht unterschritten wird.


Wie kann ich die Wertentwicklung meiner Beteiligung verfolgen?

Jeder Gesellschafter erhält mindestens halbjährlich (per 30.06./30.12.) einen Kontoauszug zugesandt. Zudem besteht die Möglichkeit, auf der Homepage der Derivest Strategie GbR die Entwicklung des Unit-Preises jeweils zum Monatsultimo nachzuvollziehen. Im Anteilspreis (Unit-Preis) sind bereits sämtliche Gebühren/Honorare berücksichtigt, so dass es sich hier um den Ausweis der auf Gesellschafterebene verbleibenden (Netto-)Performance handelt.


Wer trifft die Anlageentscheidungen? Welche Handelsstrategie wird verfolgt?

Die Anlageentscheidungen wurden auf der Basis der durch die Gesellschaft definierten Anlagerichtlinien mittels Vermögensverwaltungsauftrag an die Sensus Vermögensverwaltungen GmbH delegiert. Durch den Vermögensverwalter werden bewährte und erfolgreiche Handelsstrategien im Bereich alternativer Investments (Derivate) umgesetzt.

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